Holzminden (red). 2020 wurde der erste Migrationsrat im Landkreis Holzminden gewählt. Ziel des Gremiums ist es, die Bedürfnisse und Perspektiven von Menschen mit Migrationshintergrund in die Kommunalpolitik mit einzubringen und sich für Vielfalt und Integration im gesellschaftlichen Leben des Landkreises einzusetzen. Anfang nächsten Jahres soll ein neuer Rat gewählt werden. Deshalb ruft der Landkreis alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte dazu auf, sich für eine Mitgliedschaft in dem Rat zu bewerben. „Migration, Diversität und Teilhabe sind wichtige Themen, die uns alle und gerade in dieser Zeit betreffen“, unterstreicht Carsten Becker, beim Landkreis Dezernent für das Thema Migration zuständig. Deshalb sei es wichtig, dass der Migrationsrat Entscheidungen über die Lebensverhältnisse im Landkreis als ein aktives und lebendiges Gremium mitgestalte.
Glaubt man dem Zensus von 2022, dann gibt es 11.184 Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Landkreis Holzminden. Mit einem Anteil von 16,9 Prozent liegt er damit unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (18,7 bzw. 17,3 Prozent). Aufgrund der kontinuierlich abnehmenden Einwohnerzahl und einer überproportional starken Überalterung der Bevölkerung kommt der Zuwanderung nichtsdestoweniger eine umso größere Bedeutung zu. „Und die sollte sich auch in der politisch-gesellschaftlichen Teilhabe widerspiegeln“, so Carsten Becker. Denn nur so könne langfristig auch ein gutes Miteinander auf Augenhöhe im Alltag gelingen. Der Migrationsrat könne dazu beitragen, dass überall im gesamten Landkreis Holzminden ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Ausbildung, Arbeits- und Wohnungsmarkt, Gesundheit und Pflege sowie zu Kultur und Sport möglich sei.
Es gehe in dem Migrationsrat darum, Stimme und Ohr für die Probleme der Menschen mit Migrationshintergrund zu sein, an der kommunalpolitischen Willensbildung mitzuwirken und auf Handlungsbedarfe aufmerksam zu machen.
Wer aber kann sich genau für eine Mitgliedschaft im Migrationsrat bewerben? Abgesehen davon, dass die Bewerber*innen das 16. Lebensjahr vollendet haben sollten und schon länger als drei Monate im Landkreis Holzminden wohnen müssen, spielt natürlich der Migrationshintergrund eine entscheidende Rolle. „Dabei kommt es nicht auf die Staatsbürgerschaft an, sondern ob man selbst, ein Eltern- oder Großelternteil nach dem 1. Januar 1950 aus dem Ausland zugewandert ist“, macht Nesrin Özdogru, Bereichsleiterin für Migration im Landkreis Holzminden deutlich. Dass Bewerber*innen die demokratischen Grundrechte respektierten und über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügten, sei ebenfalls eine Voraussetzung. „Für die Mitarbeit im Migrationsrat kommen also sowohl Menschen infrage, die als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, als auch Vertriebene aus Osteuropa als auch aus Krisengebieten Geflohene“, betont Özdogru. Wichtig sei nur, dass der- oder diejenige zumindest über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfüge.
Beworben werden kann sich bis zum 30.12.2024 per Post, per E-Mail oder per Fax in der Geschäftsstelle des Migrationsrates, Bereich Migration/Migrationsbüro der Kreisverwaltung in der Bürgermeister-Straße-Straße 24, 37603 Holzminden unter der
E-Mail:
Einfacher noch lässt sich das Formular für die Bewerbung auf der Homepage des Landkreises Holzminden unter dem Link www.landkreis-holzminden.de/bewerbung-migrationsrat ausfüllen und abschicken. Für telefonische Rückfragen steht das Migrationsbüro unter Tel.: 0 55 31 – 707 732 oder 742 zur Verfügung.