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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Einbeck (red). Die Weihnachtslieder sind gesungen, die Geschenke sind ausgepackt. Jetzt geht‘s ans Ausprobieren. Doch bevor die neue Drohne in die Lüfte steigt, müssen Neupilotinnen und -piloten ein paar wichtige Dinge wissen. Neben Bedienungsanleitung und Co. sind das vor allem Regeln und Vorschriften. Denn Drohnen sind keine Spielzeuge, sondern Luftfahrzeuge. Deswegen gilt: Erst den Überblick verschaffen, dann losfliegen.

Drohne versichern

Die übliche private Haftpflichtversicherung deckt Schäden in der Regel nicht ab, die man mit einer Drohne verursacht. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge und müssen gesondert versichert werden. Angebote für „Drohnen-Haftpflichtversicherungen“ sind im Internet zu finden.

Persönlich registrieren

Hat meine Drohne eine Kamera? Wiegt sie mehr als 250 Gramm? Wenn eins von beiden zutrifft, dann muss ich mich als Betreiber registrieren. Das geht online beim Luftfahrtbundesamt unter www.lba.de, Menü Drohnen / Betreiberregistrierung. Ergebnis ist eine Betreibernummer, die gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Diese Nummer gilt auch für etwaige Zweit- oder Drittdrohnen. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (derzeit 20 Euro für natürliche Personen).

„Drohnenführerschein“ machen

Eins vorweg: Leichte Drohnen dürfen ohne Schulung oder Qualifizierung gestartet werden. Anders bei Geräten, die 250 Gramm oder mehr wiegen. Hier ist ein „Führerschein“ nötig. Das ist in der Gewichtsklasse bis 900 Gramm der sogenannte EU-Kompetenznachweis A1 / A3. Training und Prüfung können online beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden (https://lba-openuav.de/). Die Gebühr beträgt derzeit 25 Euro.

Ist die Drohne noch schwerer, dann muss man neue Regeln lernen. Außerdem muss man praktisch beweisen, dass man das Gerät beherrscht. Zum Beispiel beim „Fernpilotenzeugnis A 2“. Dieses gilt für die Gewichtsklasse von 900 Gramm bis vier Kilogramm. Informationen hierzu (und zur Klasse A 3 – bis 25 Kilogramm) gibt es unter https://lba-openuav.de/. Hinweis: Die Schulungen bauen aufeinander auf. Wer A 3-Drohnen steuern möchte, muss die kleineren Nachweise in der Tasche haben.

Grundregeln beachten: Menschen schützen und nicht zu hoch fliegen

Drohne versichert, Betreiber registriert, „Führerschein“ in der Tasche? Spätestens jetzt kann’s losgehen. Aber Achtung: Auch beim Fliegen gibt es Regeln. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden. Die vorgeschriebenen Abstände zu Personen sind einzuhalten. Pilotinnen und Piloten müssen die Drohne immer sehen können. Und zu hoch hinaus darf es auch nicht gehen: höchstens zulässig sind 120 Meter über Grund.

Flugroute klären

Das Gute ist: Wer Lust auf einen Ausflug hat, muss niemanden um Erlaubnis fragen. Es sei denn, man hat spezielle Ziele vor Augen. Das ist zuallererst ein fremdes Wohngrundstück. Stimmen die Nachbarn nicht zu, dann hat die Drohne nichts in ihrem Luftraum zu suchen. Überflug verboten! Aber auch bei Bahnanlagen, Bundesstraßen, Autobahnen oder Bundeswasserstraßen gilt: Zuerst um Erlaubnis fragen. Ebenso bei Flugplätzen, Flughäfen, Behörden, Militär- und Industrieanlagen oder auch bei Naturschutzgebieten.

Die geschützten Bereiche heißen übrigens Geozonen. Sie sind in dem Portal www.dipul.de eingetragen. Mit dem „Map Tool“ lässt sich einfach klären, ob das Flugziel frei ist oder ob dort besondere Regeln gelten, weil dort eine Geozone ist.

Regeln ernst nehmen

Eigentlich ist es klar, deswegen zählt es hier auch nicht als Tipp. Zur Sicherheit trotzdem der Hinweis: Die Regeln müssen befolgt werden. Es sind Pflichten für jede oder jeden Drohnenpiloten, die gesetzlich festgelegt sind. Entsprechend empfindlich können sie geahndet werden. Das Luftverkehrsgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vor.

Hintergrund: NLStBV auch für Luftfahrt zuständig

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Niedersachsen. Sie ist Ansprechpartnerin für Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen sowie die Luftfahrtunternehmen.

Mehr Informationen zu den Aufgaben der Landesbehörde und den Regeln rund um den Drohnenbetrieb gibt es im Internet unter www.luftverkehr.niedersachsen.de.

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