Holzminden (lbr). Am 13. September standen der Tierschutzverein Holzminden-Höxter und die Feldwegeinteressenschaft vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Das Gericht entschied vor sechs Wochen klar zugunsten des Tierschutzvereins und urteilte, dass die Interessenschaft dem Tierschutzverein ein Sondernutzungsrecht einzuräumen habe. Doch wie geht es nun weiter?
„Für uns ist das Thema klar. Wir haben recht bekommen und würden uns wünschen, jetzt gemeinsam in die Zukunft zu gehen, doch leider warten wir gerade wieder und hängen in der Luft“, erklärt Jens-Uwe Müller, Vorsitzender des Tierschutzvereins. Die Feldwegeinteressenschaft sieht dies jedoch anders und hat Berufung eingelegt. „Am 18. Dezember soll unsere Klage gegen die Stadt Holzminden verhandelt werden und damit dieses Urteil bis dahin nicht rechtskräftig wird, haben wir Berufung eingelegt“, erklärt Friedrich Schütte, Vorsitzender der Feldwegeinteressenschaft und weist darauf hin, dass dies nichts mit Zeitspiel oder einer „bösen Absicht“ zu tun hätte. „Für uns gehört ein Tierheim nicht an solch einen Platz. Und in der Klage gegen die Stadt geht es ja genau darum“, erklärt er weiter.
Damit heißt es für den Tierschutzverein weiter warten. Eigentlich plante der Verein im Frühjahr mit den Bauarbeiten am Allernbusch zu starten. „Die Lage am Ziegeleiweg war sehr angespannt, ist jetzt aber wieder etwas besser. Das verdanken wir aber nur unserem tollen Team“, erklärt Müller, denn das Katzenhaus sei aktuell immer noch sehr voll und auch bei den Hunden sind die Plätze fast ausgereizt.
Landrat Michael Schünemann trat in der Vergangenheit als Vermittler zwischen den beiden Seiten auf und sagt zur aktuellen Situation: "Ich bedauere, dass es in der Sache immer noch keine Lösung gibt. Ich hätte mir gewünscht, dass die jetzt juristisch getroffene Entscheidung einen Schlusspunkt setzt - egal, ob sie als zufriedenstellend oder nicht empfunden wird. Der Fortbestand des Tierheims ist für den Landkreis und seine Gemeinden von immenser Wichtigkeit.“
Die Klage der Feldwegeinteressenschaft gegen die Stadt Holzminden soll am 18. Dezember vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden - bis dahin heißt es weiter warten.
Zum Hintergrund: Aufgrund des in die Jahre gekommenen Tierheims am Ziegeleiwegs, welches zudem im Hochwassergebiet steht, plant der Tierschutzverein die Errichtung eines neuen Heimes am Allernbusch. 2019 stellte der Tierschutzverein bei der Feldwegeinteressenschaft einen Antrag auf Wegerecht, welcher nach einer Beratung in einer Mitgliederversammlung abgelehnt wurde. Bedenken, wie ein hohes Verkehrsaufkommen, das Verscheuchen von Wildtieren durch Hundegebell und der damit eingehende Nachteil für Jäger sowie die Verkotung der Feldwege durch die Hunde, seien Grund genug gewesen. Das Wegerecht ist für die geplanten Bauarbeiten aber unabdingbar, da dieses als Baulast eingetragen werden muss. Die IG hat Ende des Jahres 2020 eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Holzminden eingereicht und der Tierschutzverein klagte gegen die IG.