Bodenwerder (red). Die vom Rat der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle aufgestellte Vorschlagsliste der Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 liegt in der Zeit vom 17.04. bis 21.04.2023 im Verwaltungsgebäude II, Zimmer 6, Münchhausenplatz 3, 37619 Bodenwerder, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Schluss der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
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Samtgemeinde Bodenwerder-Polle: Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen
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