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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Private Haushalte mit geringerem Einkommen, die vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Energiekosten ihre Strom-, Gas- oder Fernwärmerechnung nicht bezahlen können und keine staatlichen Transferleistungen beziehen, haben jetzt die Möglichkeit, eine Unterstützung aus dem Sozialfonds des Landkreises zu erhalten. Der Kreisausschuss habe dem Vorschlag der Verwaltung, die Mittel des Sozialfonds für diesen Personenkreis freizugeben, in seiner letzten Sitzung zugestimmt, teilt die Kreisverwaltung mit.

Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Sozialfonds ist unter anderem, dass eine Sperrankündigung vonseiten des Energieanbieters vorliegt und die drohende Sperre durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung, also beispielsweise eine vom Energieanbieter vorgeschlagene Ratenzahlung, keine Abhilfe schaffen kann.

„Anspruchsberechtigt können damit auch Personen sein, deren Einkommen oberhalb der klassischen Einkommensgrenzen für Sozialleistungen liegt“, macht Sozialdezernentin Stefanie Ahlborn deutlich. Wie viele berechtigte Anträge es geben wird, lasse sich derzeit kaum beantworten. „Die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass in den allermeisten Fällen die vorhandenen Sozialsysteme greifen und ein einmaliger Anspruch auf Sozialleistungen besteht“, erklärt Ahlborn. Dennoch habe man so eine ergänzende Lösung für besonders gelagerte Härtefälle gefunden. „Gerade, weil mit einer überschaubaren Anzahl an Anträgen zu rechnen ist, haben wir hier eine schlanke Möglichkeit geschaffen, bedürftigen Personen zu helfen.“

Betroffene Personen können sich beim Bereich Allgemeine Soziale Leistungen des Landkreises unter der Telefonnummer 0 55 31-707 387 zu den Voraussetzungen und bestehenden Möglichkeiten beraten lassen. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags bis freitags von 08:30 – 11:30 Uhr und dienstags bis donnerstags von 14:00 – 15:00 Uhr.

Wichtig zu beachten ist, dass die Unterstützungen durch den Landkreis nur für Strom-, Gas- oder Fernwärmekosten und nur für Privathaushalte gilt. Für gewerbliche, selbstständige oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten kann bis Ende März 2023 ein Antrag zur Entlastung von Energiepreissteigerungen bei der NBank gestellt werden. Und voraussichtlich ab dem 01.04.2023 gibt es für Bezieher von Öl, Pellets oder Flüssiggas die Möglichkeit, direkt beim Land Niedersachsen einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Betroffene sollten sich über die dortigen Homepages zu den Antragsvoraussetzungen informieren.

 

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