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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Eschershausen. Seit längerer Zeit sind angeblich aufgrund des Personalmangels in der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf die Öffnungszeiten in unserem Bürgerbüro eingeschränkt worden.

Die jetzigen Öffnungszeiten erscheinen uns als zu gering und wir wünschen verbesserte Öffnungszeiten. Daher hat das Bündnis für Eschershausen, der Zusammenschluss der Wählergemeinschaft Eschershausen, der SPD und die Grünen, eine Unterschriftenaktion gestartet, um Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von unserer Aktion zu unterrichten und unseren Samtgemeindebürgermeister zu bitten, die in der Unterschriftenaktion aufgeführten Öffnungszeiten einzuführen. Je mehr sich unserer Bitte anschließen, umso größer sind die Erfolgsaussichten.

Sie, als Bürgerinnen und Bürger, sollten ein Anrecht haben, ausreichende Öffnungszeiten vorzufinden, vor allem diejenigen, die berufstätig sind und nur meistens nachmittags die Gelegenheiten haben, Ihre Anliegen im Bürgerbüro zu erledigen.

Wir wünschen und fordern, dass der Samtgemeindebürgermeister ausreichend Personal für das Bürgerbüro in der Stadt Eschershausen zur Verfügung stellt, sodass Sie auch an den Nachmittagen (außer Mittwoch und Freitag) Ihre Anliegen erledigen können.

Wir schlagen folgende Öffnungszeiten vor:

  • Montag und Mittwoch jeweils vom 08.00 – 12.30 Uhr
  • Dienstag 08.00 – 13.00 Uhr
  • Montag und Dienstag jeweils von 14.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 – 20.00 Uhr
  • Freitag bleibt das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr geschlossen.

Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie unser Vorhaben. Die Unterschriftenlisten liegen in mehreren Geschäften in Eschershausen aus.

Bündnis für Eschershausen
Gruppe im Stadtrat der Stadt Eschershausen

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

 

 

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