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Freitag, 01. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Kreis Höxter (red). Mit der Neuregelung der Corona-Schutzverordnung ändern sich in den vier KHWE-Krankenhäusern im Kreis Höxter die Regelungen für Besucher. Demnach ist von Freitag, 23. Dezember, an ein negativer Coronatest einer offiziellen Teststelle nicht mehr erforderlich. Vor dem Krankenbesuch muss jedoch ein tagesaktueller Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht und an der Eingangskontrolle mündlich bestätigt werden.

In Zweifelsfällen oder bei Symptomen können die Mitarbeiter der Eingangskontrolle laut NRW-Gesundheitsministerium allerdings einen Kontrolltest verlangen. Weiterhin gilt, dass die Krankenhäuser in Bad Driburg, Brakel, Höxter und Steinheim mit grippeähnlichen Symptomen von Besuchern nicht betreten werden dürfen.

Die Patienten dürfen täglich zwischen 11 und 18 Uhr Besuch empfangen. Dabei gilt, dass gleichzeitig maximal zwei Besucher erlaubt sind. Für die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter muss während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske getragen werden – auch auf den Patientenzimmern. Darüber hinaus muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Regelungen für die Kinderklinik

Aufgrund der derzeit angespannten Situation in der Kinderklinik am St. Ansgar Krankenhaus in Höxter gelten dort weiterhin strengere Regeln. Ist ein Begleitelternteil mit aufgenommen worden, darf das Kind keine weiteren Besucher empfangen. Ansonsten ist ein Besuch für eine Stunde am Tag erlaubt. In Ausnahmefällen darf die Besuchsperson auch länger bleiben, um bei der Visite dabei zu sein und Arztgespräche zu führen.

Testkonzept für Patienten

Ambulante und stationäre Patienten sollten, wenn möglich, einen externen negativen Schnelltest-Nachweis mitbringen. Für Begleitpersonen, sowohl ambulant als auch stationär, ist die mündliche Versicherung über einen Selbsttest mit negativem Ergebnis (vom gleichen Tag) notwendig.

Besuche in den Seniorenhäusern

Für die Seniorenhäuser der KHWE in Steinheim (St. Rochus), Bökendorf (St. Josef), Höxter (St. Nikolai), Beverungen (St. Johannes Baptist) und Brakel (St. Antonius) gilt von Freitag, 23. Dezember, an ebenfalls die mündliche Bestätigung eines negativ ausgefallenen Selbsttests. Zu bestimmten Zeiten besteht weiterhin die Möglichkeit, sich in der Einrichtung testen zu lassen. Beim Betreten der Einrichtungen und im Umgang mit den Senioren sollte weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

Foto: red

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