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Montag, 25. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Mit gleich zwei neuen Förderungen greift das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (kurz MU) den Unternehmen in Bezug auf den effizienten Material-, Ressourcen- und Energieeinsatz kräftig unter die Arme. Das MU hat die Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie zur Förderung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz veröffentlicht. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden möchte die Unternehmen des Landkreises auf diese Förderprogramme aufmerksam machen.

„Die Unternehmen sind derzeit geradezu gebeutelt von hohen Energiepreisen. Aber die folgenden beiden Förderungen unterstützen sie bei der Umstellung auf kostenstabile Erneuerbare Energien und beim heute so wichtigen Einsparen von Energie“, erklärt Dr. Jutta Klüber-Süßle, Wirtschaftsförderin beim Landkreis Holzminden.

Das Förderprogramm „Betriebliche Ressourceneffizienz“ für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zielt darauf ab, die als Abfall zu entsorgende Materialmenge im Produktionsprozess zu reduzieren und die Materialqualität nachhaltig im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen. Kreislaufwirtschaft bedeutet im Allgemeinen, Produkte und Materialien so lange wie möglich zu nutzen und immer wiederzuverwerten. Außerdem soll der Einsatz von Recyclingmaterial in Produkten und eine recyclinggerechte Produktgestaltung gefördert werden. Deshalb werden Vorhaben wie die Anschaffung von neuen, ressourceneffizienten Maschinen und Anlagen oder Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten gefördert. Mit dem Vorhaben verbundene Beratungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand der Förderung. Die Beurteilung der Förderwürdigkeit und die Auswahl der Vorhaben erfolgen nach ausgewählten Kriterien anhand eines Scoringmodells. Förderfähig sind die Maßnahmen je nach Zuordnung zum Fördergegenstand mit bis zu 70 Prozent bis maximal eine Mio. Euro je Vorhaben.

Die zweite Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz soll einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, d. h. Treibhausgasemissionen und Energieverbräuche von bestehenden Prozessen und betrieblichen Gebäuden sollen gesenkt werden. Voraussichtlich ab Frühjahr 2023 können Anträge für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die Errichtung von Wärmenetzen und Investitionen in energieeffiziente und treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen gestellt werden. Dabei versteht man unter Produktionsanlagen auch Anlagen, die die für den Produktionsprozess notwendige Energie (beispielsweise Strom aus Photovoltaik und/oder Wärme aus Biomassekessel) bereitstellen und bevorraten (beispielsweise Batteriespeicher, Pufferspeicher). Die Voraussetzungen für die Antragstellung ist eine Prognose der jährlichen Einsparung von CO₂ und der eingesparten Energie durch eine sachkundige Beratung. Bei dieser Förderung können bis zu zwei Mio. Euro Fördergelder pro Maßnahme eingeworben werden. Genauere Informationen und Voraussetzungen für die Antragsberechtigung wird die NBank in Kürze veröffentlichen.

Die Auflistung von potentiellen Energieberatungen, die für die Antragstellung eine aussagekräftige Stellungnahme schreiben können, finden Sie hier: www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/unternehmen/energieberater-suche-e-u-m.php. Weitere Informationen sind bei der NBank unter der Nummer 0 511 / 30031-9333 zu erhalten. Wann eine Antragsstellung über die NBank möglich ist und nähere Informationen zu beiden Förderprogrammen werden in Kürze auch auf der Internetseite www.nbank.de veröffentlicht.

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