Holzminden (red). War das Thema Geflügelpest in den vergangenen Jahren ausschließlich im Winterhalbjahr aktuell, so hat sich das Virus in diesem Jahr über den ganzen Sommer hinweg bei uns gehalten. In ganz Niedersachsen mussten seit Anfang Juli bisher schon 31 positiv auf das hochpathogene Geflügelpestvirus getestete Geflügelhaltungen in ganz Niedersachsen geräumt werden. Mehrere Kontaktbestände im Landkreis Holzminden, die Tiere aus infizierten Beständen zugekauft hatten, wurden vom Veterinäramt des Landkreises untersucht, glücklicherweise jedoch ohne Befund. Doch die Gefahr von potentiellen Infektionfällen bleibt weiter groß.
Die Bundebehörde für Infektionskrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren, das Greifswalder Friedrich-Loeffler-Institut, schätzt das derzeitige Risiko für Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände als hoch ein. Gründe dafür sind unter anderem der noch nicht abgeschlossenen Wildvogelzug und die kühlere Witterung und damit verbunden bessere Umweltbedingungen für das Virus. Um einer erhöhten Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr entgegenzuwirken, hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) deshalb mit sofortiger Wirkung die Durchführung von überregionalen Geflügelausstellungen, Zuchtschauen und ähnlichen Veranstaltungen bis zum 31.März 2023 untersagt.
Während im Nachbarlandkreis Hameln-Pyrmont wegen eines aufgetretenen Geflügelpestfalles bereits eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden musste, ist der Landkreis Holzminden derzeit noch nicht betroffen. Eine Aufstallungspflicht besteht noch nicht. Das kann sich jedoch schnell ändern. „Geflügelhalter*innen sollten deshalb bereits jetzt schon Vorbereitungen treffen, um eine mögliche Stallpflicht umsetzen zu können“, mahnt Kreisveterinärin Dr. Susanne Rauth.
Grundsätzlich ist jede Geflügelhalterin/jeder Geflügelhalter rechtlich verpflichtet, durch bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Bestand dafür sorgen, das Risiko für den Eintrag der Geflügelpest zu minimieren. Dazu gehört, die Ställe regelmäßig zu reinigen und auf einen eventuellen Befall mit Schadnagern hin zu untersuchen. Andere Haustiere sollten überdies von den Stallungen ferngehalten werden. „Die Ställe sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden“, führt Kreisveterinärin Rauth weiter aus. Futter dürfe nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, zur Verfügung gestellt werden. „Falls es zu erhöhten Verlusten in einem Bestand kommt, sollte unbedingt ein Tierarzt oder eine Tierärztin hinzugezogen werden, um eine mögliche Geflügelpest auszuschließen“, unterstreicht sie.
Diese Vorschriften wie auch noch einige andere Punkte sind in dem vom Veterinäramt herausgegebenen Merkblatt zu finden. Ganz wichtig, vor allem auch für Hobbyzüchter: Die Haltung von Geflügel ist in jedem Fall meldepflichtig.
Unter www.landkreis-holzminden.de/Tierseuchenbekaempfung lässt sich dazu bequem eine Anmeldung online vornehmen. Unter dem Link ist dann auch das Merkblatt mit den Informationshinweisen zum Schutz vor Geflügelpest zu finden.
Mit Fragen kann man sich an den Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter der Telefonnummer 0 55 31-707 347 oder aber per Mail an