Holzminden (red). Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern einschränkt und die Gartenbewässerung tagsüber untersagt. Hintergrund ist, dass die Wasserstände von Gewässern in den letzten Monaten immer stärker gesunken sind.
Von besonderer Tragweite ist das Verbot, seinen Garten in der Zeit von 10 bis 18 Uhr zu bewässern, weil es sehr viele Bürger betreffen könnte. Die Regelung ist folgt allerdings einer grundsätzlichen Abwägung, wie sinnvoll eine solche Bewässerung überhaupt ist. Denn durch die derzeitig große Hitze verdunstet das tagsüber auf Rasen oder Pflanzen-Wasser ausgebrachte Wasser viel zu schnell. „Wir wollen niemandem das Wässern seines Gartens verbieten“, stellt Erste Kreisrätin Sarah Humburg den Sinn der Allgemeinverfügung klar, „wir müssen angesichts der extremen Trockenheit nur darauf achten, dass Wasser nur dann verbraucht wird, wenn es auch wirklich von Nutzen ist.“
Auch die Wasserentnahme aus Seen, Teichen, Flüssen oder Bächen mithilfe von Pumpen ist bis auf Weiteres untersagt. Das war bisher noch im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubt. Doch auch hierbei erfordert die anhaltende Trockenheit Einschränkungen. Bis zum 30. September ist eine solche Entnahme generell verboten.
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