Holzminden (red). Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, einen fälschungssichern EU-Führerschein umgetauscht werden. Das hatte der Bundesrat 2019 beschlossen. Die Umtauschpflicht ist nach Jahrgängen und nach Art des schon im Besitz befindlichen Führerscheins gestaffelt. Für die Jahrgänge von 1953 bis 1958, die noch den alten grauen Lappen oder das rosafarbene Klappkärtchen besitzen, ist die Pflicht schon am 19. Januar abgelaufen. Aus Kulanzgründen hatte die Innenministerkonferenz jedoch eine Übergangszeit bis Ende Juni eingeräumt. Die läuft bald aus. Um nicht wegen Bearbeitungszeiten und Terminenge im Straßenverkehrsamt ohne gültiges Dokument dazustehen und sich vielleicht ein Bußgeld einzuhandeln, sollten betroffene Autofahrer*innen bald handeln.
„Wir wissen im Moment nicht, wie viele Führerscheine noch in den nächsten Wochen umgetauscht werden müssten“, sagt Petra Steingräber, Bereichsleiterin im Straßenverkehrsamt Holzminden. Klar sei jedoch, dass nach Ablauf der Frist diejenigen, die im Alter zwischen 64 und 69 Jahren seien und noch einen vor 1999 ausgestellten Führerschein besitzen, ab Anfang Juli ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs seien. Dabei handelt es sich bei dem Umtausch um einen rein verwaltungstechnischen Akt. „Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden“, betont Steingräber.
Der Bundesrat ist mit seinem Beschluss einer EU-Richtlinie nachgekommen, um einen europaweit einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein verbindlich zu machen. Eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, denn allein in Deutschland sind derzeit allein immer noch mindestens fünf Varianten von gültigen Fahrerlaubnisdokumenten denkbar. Und die sind im europäischen Ausland nicht alle bekannt. Wie beim Personalausweis auch dürfte zudem nach etlichen Jahren des Gebrauchs eine Auffrischung des Lichtbildes für eine etwaige Identifizierung durchaus hilfreich sein. Deshalb sollen alle alten Führerscheine nach und nach umgetauscht werden, egal, ob sie grau oder rosa, aus textilem, papiernem oder plastifiziertem Material sind.
Durch die verschiedenen Staffelungen und der im Januar noch einmal eingeräumten Nachfrist dürfte schon eine gewisses Entzerrung für die Bearbeitung in der Führerscheinstelle eingetreten sein. Petra Steingräber warnt jedoch davor, bis auf den letzten Drücker mit dem Umtausch zu warten. „Die Bearbeitungszeiten sind auch durch das Verfahren und die Herstellung der neuen Karten nicht in ein, zwei Tagen zu erledigen“, sagt die Leiterin des Straßenverkehrsamtes. „Speziell, wer ins Ausland möchte und dort vorhat, mit dem Auto unterwegs zu sein, sollte deshalb schnell handeln.“
Um keine unnötigen Bearbeitungsstaus im Straßenverkehrsamt zu verursachen, bittet Steingräber aber auch all diejenigen, die mit einem Umtausch noch gar nicht dran sind, noch ein Weilchen zu warten. „Insbesondere die Jahrgänge vor 1953 haben noch über zehn Jahre Zeit“; sagt sie. Für alle über 70-Jährigen bestehe deshalb zurzeit überhaupt kein Handlungsbedarf.
Wer seinen Führerschein umtauschen lassen muss, sollte dafür seinen alten, ein biometrisches Passfoto und einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen. All diejenigen, die ihren Führerschein nicht vom Landkreis Holzminden, sondern anderswo haben ausstellen lassen, brauchen zudem eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde, sofern es sich bei dem umzutauschenden Schein noch um ein graues oder rosafarbenes Führerscheinexemplar handelt. Von der Karteikartenabschrift benötigt das Holzmindener Straßenverkehrsamt nur eine Kopie per E-Mail von der entsprechenden Behörde.