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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Hamlen-Pyrmont (red). Der 7. März 2022 nähert sich mit großen Schritten: der Equal Pay Day! An diesem Tag machen Frauen in ganz Deutschland darauf aufmerksam, dass der aktuelle Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern 18 Prozent beträgt. Das heißt: Frauen arbeiten 66 Tage im Jahr umsonst, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Bei der Zahl handelt es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap; verglichen werden alle Stundenlöhne von arbeitenden Frauen mit den Stundenlöhnen arbeitender Männer. 

Ihre berufliche Karriere trotz Familie weiterzuführen, stellt gerade für Frauen eine große Herausforderung im Lebenslauf dar. Vor allem Frauen unterbrechen aufgrund von Familienaufgaben häufig ihre Erwerbstätigkeit und kehren danach nicht selten in Teilzeit oder in Minijobs ins Berufsleben zurück – eine Lösung, die zunächst im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktisch erscheint. Sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung war in den vergangenen Jahren für viele Frauen eine Tür zurück in den Arbeitsmarkt, doch auf Dauer entstehen neue Probleme. Wer längerfristig in Teilzeit arbeitet, dem bleiben Aufstiegschancen meist versperrt. Führungspositionen in Teilzeit haben Seltenheitswert. Teilzeitarbeit und Minijobs sind zudem häufig mit niedrigen Stundenlöhnen verbunden. Das Gehalt reicht dann weder zur eigenen gegenwertigen Existenzsicherung noch zum Aufbau einer angemessenen Rente. Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Hameln-Pyrmont stellt den diesjährigen Equal Pay Day unter das Motto: „Wir lassen uns nicht abspeisen!“ Es geht um die Lohngerechtigkeit in Deutschland. 

Mit dem Entgelttransparenzgesetz (§10 Abs. 2 EntgTranspG) geht es voran und es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit getan! In Deutschland können Beschäftigte seit dem 06. Januar 2018 Auskunft über die Entgeltstrukturen in ihrem Unternehmen verlangen und herausfinden, ob sie gerecht bezahlt werden. 

Am 7. März kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer auf den Missstand der Lohnunterschiede hinwirken, in dem sie oder er eine rote Tasche oder einen roten Stoffbeutel mit sich führt.

Foto: Landkreis Hameln-Pyrmont 

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