Holzminden (red). Die Kreisverwaltung bleibt auch zwischen den Feiertagen zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Allerdings gilt auch weiterhin die 3G-Regel, also dass nur Bürgerinnen und Bürger mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis die Verwaltung besuchen können. Darüber hinaus sind nur Besuche mit entsprechendem Termin möglich. Urlaubsbedingt kann es bei der Terminvergabe zu Einschränkungen kommen.
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Kreisverwaltung: Zwischen den Feiertagen nur mit Termin
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