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Dienstag, 31. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Landkreis Holzminden (red). Der schwerste Geflügelpest-Seuchenzug im Winter 20/21 liegt noch nicht so lange zurück und schon wieder sind zahlreiche mit dem Virus der Geflügelpest infizierte Wildvögel in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gefunden worden. Mehrere positiv auf HPAIV H5 getestete Hausgeflügelbestände mussten bereits geräumt werden. Im Landkreis Holzminden sind bisher glücklicherweise noch keine an der Geflügelpest verendeten Wildvögel gemeldet wurden. Trotz geringer Geflügeldichte besteht aber auch hier ein gewisses Risiko. Vorsicht ist also geboten. 

Von einer konkreten Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis wurde vorläufig noch abgesehen, obwohl dies bereits in zahlreichen Landkreisen im Norden und Nordwesten von Niedersachsen der Fall ist. „Dies könnte sich allerdings ändern, weil wir uns ja erst am Beginn des Seuchengeschehens befinden“, erklärt Veterinäramtsleiterin Dr. Susanne Rauth. Zu einer Aufstallungspflicht könne es auch dann kommen, wenn Geflügelpestfälle gar nicht im Landkreis selbst, sondern in einem benachbarten Landkreis aufträten. In solchen Fällen gebe es dann nämlich unter Umständen sogenannte Restriktionszonen, in denen Maßnahmen auch landkreisübergreifend ergriffen werden müssten. „Alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen sollten sich deshalb auf die Möglichkeit eines monatelangen Aufstallungsgebots auf jeden Fall vorbereiten“, unterstreicht Rauth. 

Jede Geflügelhalterin/jeder Geflügelhalter kann sowieso schon durch bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Bestand dafür sorgen, das Risiko für den Eintrag der Geflügelpest zu minimieren. Dazu gehört, die Ställe regelmäßig zu reinigen und auf einen eventuellen Schadnagerbefall hin zu untersuchen, während andere Haustiere von den Stallungen ferngehalten werden sollten. „Auch ist es nötig, spezielle Kleidung beim Betreten der Ställe zu tragen“, ergänzt Susanne Rauth. Futter dürfe nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, zur Verfügung gestellt werden. Falls es zu erhöhten Verlusten in einem Bestand komme, sei unbedingt ein Tierarzt oder eine Tierärztin hinzuzuziehen, um eine mögliche Geflügelpest auszuschließen. 

Diese Vorschriften wie auch noch einige andere Punkte sind in dem vom Veterinäramt herausgegebenen Merkblatt zu finden. Ganz wichtig, vor allem auch für Hobbyzüchter: Die Haltung von Geflügel ist in jedem Fall meldepflichtig. Unter www.landkreis-holzminden.de/Tierseuchenbekaempfung lässt sich dazu bequem eine Anmeldung online vornehmen. Unter dem Link ist dann auch das Merkblatt mit den Informationshinweisen zum Schutz vor Geflügelpest zu finden.

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