Landkreis Holzminden (red). Auch in der Kreisverwaltung des Landkreises Holzminden wird wegen der steigenden Infektionszahlen die 3G-Regel eingeführt. „Als öffentliche Institution mit ständig wechselndem Publikumsverkehr ist die Verwaltung ein Ort, wo eine besonders hohe Infektionsgefahr herrscht,“ betont Erste Kreisrätin Sarah Humburg. Es sei deshalb ganz wichtig, dort auch mit entsprechenden Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen möglichen Risiken vorzubeugen. Die 3G-Regel gilt ab Donnerstag, den 25.11.2021 in allen Haupt- und Nebengebäuden des Landkreises.
Konkret besagt die 3G-Regel, dass nur, wer einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder einen aktuellen Test vorweisen kann, die Gebäude der Kreisverwaltung betreten darf. Der Test sollte dabei nicht älter als 24 Stunden alt sein und von einer offiziellen Teststelle vorgenommen worden sein.