Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dazu da, die Autofahrer im Sinne der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung an eine angepasste Fahrweise zu erinnern. Mitunter wird dies durch behördliche Geschwindigkeitskontrollen untermauert, so auch im Landkreis Holzminden an den bekannten Stellen. Dass auch in den derzeit vorhandenen Baustellen zur Überwachung des Tempolimits geblitzt wird, ist nicht weiter verwunderlich. Ob dabei allerdings immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird, erscheint äußerst zweifelhaft: Aktuell wurde und wird an der einspurigen Fahrbahn der B 64 zwischen Holzminden und Lobach geblitzt. Vernunftorientiert fragt man sich, welchen Sinn ein Tempolimit von 50 km/h an einer einspurigen Strecke ohne Gegenverkehr hat, an der sonst 100 km/h erlaubt sind. Mit einer zügigen Verkehrsregulierung ist das kaum vereinbar.
Sinn ergibt das Ganze jedoch, wenn man ausgerechnet in diesem Bereich einen Blitzer installiert. Die Wahrscheinlichkeit, eine/n Raser/erin zu erwischen, ist verlockend groß, weshalb man wohl in diesem Fall ebenso wie vor kurzer Zeit in Lenne in der auf 30 km/h limitierten Ortsdurchfahrt der Begierde erlegen ist, in großem Umfang Bußgeldbescheide zu generieren, um damit die öffentlichen Kassen zu füllen. Jeder kennt die angespannte Finanzlage im Landkreis und hat insofern Verständnis dafür, wenn Einnahmequellen genutzt werden. Diese jedoch mit derart unverhältnismäßigen Methoden zum Sprudeln bringen zu wollen, grenzt meines Erachtens an Wegelagerei.
Mein Arbeitsbereich liegt in einer 30 km/h Zone an der Grundschule Stadtoldendorf. Die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die sich tagaus und tagein an diesem echten Gefahrenschwerpunkt exakt an die Vorschriften halten, ist verschwindend gering. Welch ein Glücksfall, wenn dann wenigstens einmal im Jahr die Geschwindigkeit durch behördliche Präsenz kontrolliert wird. Ebenso wie an dieser Stelle wären regelmäßige Tempokontrollen in vielen Ortsdurchfahrten des Landkreises wünschenswert, nach Möglichkeit auch nicht nur an den Ortsein- und Ausfahrten. Daraus ergäbe sich ein verkehrserzieherischer Effekt im Sinne von Sicherheit und Gesundheit.
Beide Aspekte sind in dem hier beschriebenen Konzept bedauerlicherweise nicht erkennbar und allem Anschein nach auch nicht erwünscht.
Martin Zeh, Stadtoldendorf
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