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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Landkreis Holzminden (red). Die bereits im Mai durch den Kreistag des Landkreises Holzminden beschlossene Landschaftsschutzgebietsverordnung „Sollingvorland-Wesertal“ ist im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemacht. Damit ist das im Landkreis lange umstrittene Schutzgebiet seit Mittwoch, dem 11.08.2021 rechtskräftig. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 200 Quadratkilometern in den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf. Die von einer strukturreichen Kulturlandschaft und durch ausgedehnte Waldflächen geprägte Schutzgebietskulisse gliedert sich in zwei Zonen. 

Zone 1 umfasst die Flächen, bei denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Dabei handelt es sich überwiegend um bereits bestehende, ältere Landschaftsschutzgebiete, deren Verordnungen aus den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammen, mit nach heutiger Rechtsauffassung zum Teil unbestimmten Vorschriften. Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Ministerialblatt werden gleichzeitig die alten Verordnungen aufgehoben und die Anzahl der ehemals acht Landschaftsschutzgebiete im Landkreis auf nunmehr nur noch drei reduziert. In der gesamten Zone zielt die Verordnung auf die Erhaltung und Förderung der besonderen Eigenart und der herausragenden Schönheit des Gebietes sowie seiner weitgehenden Ruhe und Ungestörtheit ab. Darunter fallen beispielsweise Flächen im Wesertal, daran angrenzendes Bergland sowie weite Teile des Voglers. 

Bei der Zone 2 geht es im Wesentlichen um Flächen des Vogelschutzgebietes V 68 „Sollingvorland“. Mit der Einbeziehung dieser Gebiete in die LSG-Verordnung wird die EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt. Das Land Niedersachsen hatte die Grenzen der von der Richtlinie gemeinten Gebiete präzise eingrenzt und als Vogelschutzgebiet V68 „Sollingvorland“ festgelegt. Die jetzt vom Landkreis gemachte Verordnung dient also in dieser Zone in erster Linie dem Schutz bestimmter Vogelarten. Dementsprechend ist hier beispielsweise der Bau von Windrädern oder die Beseitigung von Hecken und Gehölzen untersagt. 

Die Verordnung über das gesamte Landschaftsschutzgebiet und die dazugehörigen Karten können bei den Samtgemeinden, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden und auf der Homepage des Landkreises unter Umwelt und Abfall/Naturschutz/Schutzgebiete und –objekte eingesehen werden. Auskunft zur Schutzgebietsverordnung erteilt außerdem die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 0 55 31/707-225. 

Foto: Michael Buschmann/Landkreis Holzminden

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