Hannover (red). Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport leistet im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen Unterstützung für 18 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Für diese sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 52,52 Millionen Euro vorgesehen. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Kommunen sind jetzt schon im zweiten Jahr mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie konfrontiert.
Neben nicht vorhersehbaren Ausgaben ist in dieser Zeit auch das Einnahmeniveau und damit die Haushaltsentwicklung insgesamt schwerer zu kalkulieren. Schon deshalb wollen wir besonders finanzschwache und hoch verschuldete Kommunen verlässlich und schnell mit der Bedarfszuweisung unterstützen.“
Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Ein Anteil von rund 7,6 Prozent der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen eingesetzt werden.### Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken.
Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
So geht der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen in diesem Jahr an Kommunen, die auch bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren.
Die einzelnen Zuweisungen bewegen sich zwischen Beträgen von 810.000 Euro für die Gemeinde Faßberg im Landkreis Celle und 8 Millionen Euro für die Stadt Salzgitter. Die Samtgemeinde Lutter am Barenberge im Landkreis Goslar, die mit ihren Mitgliedsgemeinden zum 01.11.2021 in die Stadt Langelsheim eingegliedert wird, erhält eine sogenannte kapitalisierte Bedarfszuweisung in Höhe von 770.000 Euro und wird damit die noch bestehenden Alt-Fehlbeträge um 75 Prozent reduzieren können. Erstmalig wird die Stadt Hameln in einem Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt werden können - voraussichtlich belaufen sich die Bedarfszuweisungen für das Jahr 2021 auf ca. 6,62 Mio. Euro.
Insgesamt hatten 50 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2021 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.