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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Niedersachsen. Kürzlich wurde in den Medien von Wolfsabschüssen in Niedersachsen berichtet. Gedeckt sein sollen diese „Entnahmen“, wie gerne verharmlosend formuliert wird, durch eine geheime Erlaubnis des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. Geheim insofern, als bisher nicht veröffentlicht wird, für welche bzw. für wie viele Wölfe und in welchen Regionen Abschussgenehmigungen erteilt wurden. Es fehlt jede Kontrollmöglichkeit. Nicht einmal Landtagsabgeordnete bekommen entsprechende Auskünfte. 

Bei einer solchen Geheim-Verordnung ist natürliches Misstrauen angebracht. Was soll da still und heimlich passieren? Wäre nicht Transparenz bei diesem sensiblen Thema der richtige Weg? 

Tatsache ist, dass sich der niedersächsischer Minister über den strengen Schutzstatus des Wolfes hinwegsetzt und nun bereits drei Wolfstötungen verantworten muss. Dabei muss man wissen, dass die getöteten Wölfe nicht diejenigen waren, die auf Grund der Genehmigung von Minister Lies hätten geschossen werden sollen. Statt eines Rüden wurde eine Wölfin und statt weiterer erwachsener Problemrüden wurden zwei weibliche Welpen erlegt. Wenn wir das richtig verstehen, wurde also kein einziger Problemwolf getötet, dafür aber drei bisher unauffällige Tiere, von denen zwei Welpen waren. Wer übernimmt die Verantwortung? Minister Lies räumt zwar „Fehlabschüsse“ ein, ist aber gleichzeitig wohl der Einzige weit und breit, der nicht zugeben will oder kann, dass es sich um Welpenabschüsse handelt, die von keiner Ausnahmegenehmigung gedeckt sind. Kann er sich tatsächlich so einfach aus der Verantwortung stehlen und soll das von ihm mitverursachte Töten von Tieren mit hohem Schutzstatus in Niedersachsen etwa so weitergehen? Dürfen weiter Wolfswelpen, trotz Verbot mit der Ausrede, „das könne man im Revier oft nicht genau erkennen“ ohne Folgen geschossen werden? 

Wie das alles rechtlich zu beurteilen ist müssen andere entscheiden. Jedenfalls üben Naturschutzverbände zu Recht Kritik: der WWF hat eine juristische Prüfung angekündigt, und der NABU Beschwerde bei der Europäischen Union eingereicht. Ziel ist es auf die Mängel in der Wolfsverordnung hinzuweisen. Ob es gar zu rechtlichen Konsequenzen für die ausführenden Jäger kommen kann, ist zumindest nicht ausgeschlossen. Als Bürger müssen wir uns jedenfalls darauf verlassen können, dass in den Revieren um uns herum von den Berechtigten ausschließlich auf Ziele geschossen wird, die vom Schützen zweifelsfrei identifiziert sind, und ansonsten - muss man das wirklich fordern - selbstverständlich nicht geschossen wird. Ist entsprechendes nicht auch Teil der Jagdausbildung? Mit der Erlaubnis zum Tragen und Gebrauch von Schusswaffen übernimmt eine Jäger*in eine große Verantwortung. Wer nicht in der Lage ist einen Welpen von einem ausgewachsenen Rüden zu unterscheiden (aus welchen Gründen auch immer) kann dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Keinesfalls darf er oder sie in einer solch zweifelhaften Situation auf ein Tier schießen. Das müssen wir von allen, die mit Gewehren in unserer Natur unterwegs sein dürfen, erwarten können. 

Annette Kusak, Holzminden
Ulrich Schulze, Bevern

 

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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