Höxter/Holzminden (r). Das aktuelle Vorhaben, fünf Windkraftanlagen in der Gemarkung Fürstenau zu errichten, wurde zum einen nicht mit den Betreibern des Verkehrslandeplatzes Höxter-Holzminden abgestimmt und zum anderen wurden dabei für die Flugsicherheit wesentliche zu beachtende Faktoren vernachlässigt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat hierzu in den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb klare Vorgaben gemacht, gegen die hier mit dem Bau der Windkraftanlagen verstoßen werden könnte. Die geplanten Anlagen sind mit einer Höhe von mehr als 1500 ft (ca. 457 m) deutlich höher als die in diesem Bereich bereits vorhandenen Windkraftanlagen und würden in die Anflugbereiche des Flugplatzes hineinragen. Die zugelassene und genehmigte Platzrunde ist weniger als 500 ft (ca.152 m) höher. Somit ist die im Endanflug übliche Höhe der Flugzeuge mit 1500 ft genauso hoch wie die geplanten Windkraftanlagen. Auch für den an- und abfliegenden Verkehr stellen die Anlagen aufgrund der Höhe ein deutliches Risiko für die Piloten dar; hierbei handelt es sich neben Motorflugzeugen bspw. um Ultraleicht-Tragschrauber und Motorschirme der am Flugplatz ansässigen Flugschulen, die zum Teil bereits seit über 25 Jahren dort beheimatet sind.
Vorstandsmitglied Michael Miller im Namen des Luftsportvereins Höxter e.V.
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