Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Marienmünster/Karlsruhe (red). Im Tötungsfall von Kollerbeck kommt neuer Schwung hinein: Der Fall gehe nun zum Bundesgerichtshof, wie Oberstaatsanwalt Ralf Meyer mitgeteilt hat. Obwohl Ralf Meyer seine Revision nach dem Urteil wieder zurückgezogen hatte, habe hingegen der Verurteilte Rüdiger W. aus Kollerbeck Revision eingelegt. Ende Februar war das Urteil gegen den 54-jährigen Sohn seiner in der Badewanne ertrunkenen damals 79-jährigen Mutter gefallen. Zwei Jahre auf Bewährung hatte Rüdiger W. unter dem Vorsitz von Richter Eric Schülke wegen fahrlässiger Tötung erhalten. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, war Rüdiger W. vor dem Landgericht Paderborn angeklagt, seine demente Mutter in der mit Wasser gefüllten Badewanne alleine gelassen zu haben. Sie ging unter und ertrank am 11. August 2020 in der Wanne. Weil das Landgericht in Paderborn nicht zweifelsfrei feststellen konnte, ob eine Tötungsabsicht bestanden habe, verhängten sie eine zweijährige Bewährungsstrafe. Rüdiger W. kam deshalb nach der Untersuchungshaft sofort wieder auf freien Fuß. Nun müsse der Bundesgerichtshof das Urteil als nächstes prüfen, weil der Verurteilte selbst Revision eingelegt hat.

Foto: red

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255