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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Stadtoldendorf. Mit Interesse habe ich den Artikel über die Straßenbelastung hier bei uns in Stadtoldendorf gelesen. Dieses Geschehen beobachte ich schon seit meiner frühesten Kindheit. Doch in dieser Zeit war der Straßenverkehr noch viel weniger. Auf der Deenserstraße haben wir als Kinder Fußball und Federball gespielt, und gelegentlich mussten wir mal unterbrechen, weil ein Auto kam. Der Straßenuntergrund der Durchgangs- und Ausfahrtstraßen ist sicherlich gut für den Ortsverkehr. Erst mit Aufkommen der Navigationsgeräte in den Kraftfahrzeugen hat der Durchgangsverkehr durch Stadtoldendorf erheblich zugenommen. 

Denn von Lobach bis Lenne (Linnenplan/B64) ist die Fahrstrecke kürzer als die Strecke der B64 über Negenborn und Eschershausen. Und besonders für den Fern- / Schwerverkehr zählt jeder Kilometer. Die Navis bieten ja die Möglichkeit die kürzeste Strecke zu fahren. Dadurch werden sicherlich die vorher viel befahrenen Straßen (Bundesstraßen) entlastet, aber die Land- und Kreisstraßen über die Maßen belastet. Das gilt natürlich auch für die Ortsdurchfahrten in Arholzen und Lenne. Diese Straßen sind nach meiner Ansicht Landstraßen und kein Ersatz für Bundesstraßen. 

Daher mein Vorschlag und Forderung, dass nach der Fertigstellung der Ortsumgehung der B64 in Negenborn die desolaten Straßen in Stadtoldendorf und Lenne, sowie auch Beschädigungen auf der ganzen Umleitungsstrecke mit geforderten Bundesmittel wieder in Ordnung gebracht werden müssen. Dann sollte auf dieser Strecke für den Durchgangsverkehr eine Begrenzung der Tonnage durchgeführt werden, mit Lieferverkehr frei. Dieses muss dann natürlich auch immer mal wieder polizeilich kontrolliert werden. Und die "Strafe" muss wesentlich größer sein als die Ersparnis durch die kürzere Fahrstrecke. 

Horst Twele, Stadtoldendorf

 
*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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