Landkreis Holzminden (red). Sämtliche Antragsbearbeitungen in der Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Holzminden, wie z.B. Ausstellung von Jagdscheinen, Anzeigen über Inbesitznahme oder Überlassen von Waffen, Anträge auf kleinen Waffenschein usw. können momentan ausschließlich kontaktlos auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten entgegengenommen werden. Entsprechenden Anträge können auf der Homepage des Landkreises Holzminden heruntergeladen werden oder im Ausnahmefall auch telefonisch angefordert werden. Darauf macht die Behörde noch einmal aufmerksam
Ihre Unterlagen erhalten die jeweiligen Antragsteller*innen nach erfolgter Bearbeitung auch auf dem Postweg zusammen mit einem Kostenbescheid zurück. Von einer Übersendung von Bargeld zusammen mit den Antragsunterlagen ist dabei in jedem Fall aber abzusehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben werden.
Die Jagd- und Waffenbehörde bittet für diese Maßnahmen um Kenntnisnahme und Verständnis.