Flecken Delligsen (red). Der Rat des Fleckens Delligsen hat am 14.07.2020 die Aufstellung und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. ##
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 02.04.2021 im Rathaus des Fleckens Delligsen, Fachbereich 3 -Verwaltung und Bau-, Zimmer 23, während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Da das Rathaus derzeit aufgrund der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen ist, kann die Einsicht vorübergehend nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminvereinbarung gewährt werden (Tel.: 05187/9415-61). Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.delligsen.de abgerufen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus des Fleckens Delligsen, Fachbereich 3 -Verwaltung und Bau-, Zimmer 23, während der Dienststunden abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Geltungsbereich: Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Delligsen, und zwar an der „Dr.-Jasper-Straße“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 432/71 der Flur 11, Gemarkung Delligsen.