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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Da es die witterungsbedingte Situation auf den Straßen und in den Haltestellenbereichen, die größtenteils immer noch stark vom Schnee blockiert sind, noch immer nicht zulässt, eine verlässliche und vor allem sichere Schülerbeförderung anzubieten, findet auch morgen, am 12. Februar 2021, im Landkreis Hameln-Pyrmont einschließlich der Stadt Hameln an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kein Präsenzunterricht statt. Das gilt auch für die Notbetreuung. 

Aufgrund von Vorgaben vom Land war eine Beschränkung auf den Ausfall des Präsenzunterrichts bedauerlicherweise nicht möglich. 

Sofern Eltern keine Betreuungsmöglichkeit für den Vormittag für ihr Kind haben und dieses ohne Selbstgefährdung zur Schule bringen, kommt die Schule jedenfalls ihrer Aufsichtspflicht aus § 62 NSchG nach. Eine solche Aufsichtspflicht bei witterungsbedingtem Unterrichtsaufall hat nicht die gleichen inhaltlichen Anforderungen wie eine Notbetreuung, bei der eine Begleitung bei der Erledigung der Aufgaben sowie eine geleitete Beschäftigungs- und Spielmöglichkeiten gegeben werden sollte. 

Daher kommt es darauf an, wie die jeweilige Schule ihrer Aufsichtspflicht nachkommt. Aber kein Kind der Jahrgänge 1 bis 6, dass in der Schule ankommt bleibt unbeaufsichtigt!

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