Delligsen (red). Der Flecken Delligsen informiert über das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten: Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt in den §§ 42 und 50 die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus der Meldekartei, ohne Angabe von Gründen zu widersprechen (sog. Übermittlungssperre). Es handelt sich dabei um Datenübermittlung an:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlichen-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört (§ 42 Abs. 3 BMG)
  • Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (§ 34 Abs. 1 BMG)/Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowie Antragsteller im Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren sowie Volksinitiativen (§ 50 Abs. 1-5 BMG).
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften (§ 50 Abs.2 und 5 BMG).
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG). 

Der Widerspruch kann von Einwohnern des Fleckens Delligsen schriftlich oder mündlich erhoben werden beim Flecken Delligsen, Bürgerservice, Schulstraße 2, 31073 Delligsen. Bisher eingerichtete Übermittlungssperren gelten weiterhin bis auf Widerruf. Für evtl. Rückfragen wenden sie sich bitte an Herrn Schärfke, Tel.: 05187/941533 oder Frau Raschke, Tel.: 05187/941534.