Northeim (lpd). Das zukünftige Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Einbeck im Landkreis Northeim sowie den Gemeinden Freden (Leine) im Landkreis Hildesheim und Delligsen im Landkreis Holzminden.
Im Rahmen des Verfahrens zur Sicherung des FFH-Teil-Gebietes 169 „Selter und Nollenberg“ als Landschaftsschutzgebiet sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, etwaige Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des Gebietes vorzubringen. Diese Beteiligung kann schriftlich per E-Mail an
Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, wird die Beratung der Verordnung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag erfolgen. Die Verordnung würde dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.
Eine Einsicht in die Unterlagen kann auch bei der Stadt Einbeck sowie den Gemeinden Freden und Delligsen oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim (Zimmer 26) erfolgen. Vor Einsichtnahme ist zwingend eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld erforderlich.