Delligsen (red). Der Winter ist da: Grund genug alle Grundstückseigentümer daran zu erinnern, bei Glätte und Schneefall die Gehwege an Werktagen zwischen 8 und 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 19 Uhr freizuhalten, so der Flecken Delligsen.
Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen (möglichst mindestens 50 cm) neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten oder abzustreuen. Dies gilt nicht für den Randbereich an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Für evtl. Rückfragen wenden sich Betroffene bitte an Herrn Schärfke (05187/9415-33) oder Frau Raschke (05187/9415-34).