Delligsen (red). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim vom 15. Juli 2020 bestätigt, mit welchem ein 24-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 1. Dezember 2020 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte am 13.09.2018 gegen 18.00 Uhr auf dem Parkplatz eines Grillimbisses in der Dr.-Jasper-Straße in Delligsen dem Geschädigten im Zuge einer Auseinandersetzung einen Stich mit einem Klappmesser in den Bauch versetzt und dabei tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen. Drei weitere Stichbewegungen des Angeklagten verursachten keine weiteren Einstiche, da die Messerspitze abgeklappt war. Durch den Einstich wurde unter anderem der Magen des Geschädigten verletzt, sodass er aufgrund der potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen notoperiert werden musste. Zudem sind psychische Beeinträchtigungen zurückgeblieben. Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung das Tatgeschehen im Kernbereich von den Feststellungen der Kammer abweichend so geschildert, dass der Geschädigte mit einemsilbernen Gegenstand in der Hand auf ihn zugegangen und er von einem Angriff auf ihn ausgegangen sei.
Neben der Freiheitsstrafe verurteilte die Kammer den Angeklagten zur Zahlung von 10.000,00 Euro an den Geschädigten. Der Angeklagte wurde am Tattag festgenommen und befand sich zunächst in Untersuchungshaft, später in anderer Sache inhaftiert. Mit der Rechtskraft der Entscheidung hat der Angeklagte nunmehr die verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verbüßen.