Delligsen (red). Mit Datum vom 23. Dezember hat der Landkreis Holzminden eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/2021 auf bestimmten Plätzen in der Stadt Holzminden, der Stadt Stadtoldendorf, der Stadt Eschershausen und dem Flecken Delligsen verbietet. Die Verfügung ergeht nach den §§ 10a und 18 Satz 1 und 2 der Corona-Verordnung. Das Verbot betrifft in der Ortschaft Delligsen den Kreuzungsbereich Rotestraße/Hilsstraße, den Bereich Bürgerpark sowie die Parkplätze der Oberschule (Hofetstiege und Schulstraße). In der Ortschaft Grünenplan gilt das Verbot im Kreuzungsbereich Untere Hilsstraße/Heilige Aue sowie des gesamten Bereichs am Park einschließlich der angrenzenden Straßen Am Park, Lange Schulstraße und Rehbeutelweg. In Hohenbüchen ist das Abbrennen von Feuerwerk an der Herzog-Julius-Straße von der Hausnummer 21 (Martin-Luther-Haus) bis einschließlich zur Kreuzung Fuhrmannstraße untersagt. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Text der Allgemeinverfügung ist auf den Internetseiten des Landkreises Holzminden und des Fleckens Delligsen veröffentlicht.