Delligsen (red). Die Realsteuerhebesätze des Fleckens Delligsen wurden zuletzt zum 1. Januar 2015 erhöht. Da die bisherigen Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt lagen, wurde dem Flecken Delligsen beim Finanzausgleich eine Steuerkraft angerechnet, die er in der Realität nicht erzielt. Um dem entgegenzuwirken hat der Rat des Fleckens Delligsen in seiner Sitzung am 25.11.2020 beschlossen, die Realsteuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2021 werden die folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 389 v.H.
Grundsteuer B: 392 v.H.
Gewerbesteuer: 375 v.H.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Frühjahr 2021 nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 übersandt.
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Anhebung der Realsteuern im Flecken Delligsen zum 1. Januar 2021
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