Holzminden (red). In der Zulassungsbehörde und auch in der Führerscheinstelle ist nach den personellen Engpässen in der letzten Woche wieder Entspannung eingetreten. Alle Kunden können also zu den gewohnten Öffnungszeiten den Service der Behörde in Anspruch nehmen. Das gilt im Übrigen auch für die Zeit des Lockdowns ab Mittwoch, den 16. Dezember und zwischen den Jahren vom 28. Dezember bis zum 30. Dezember In der gesamten Zeit ist das Straßenverkehrsamt für den Publikumsverkehr geöffnet, sollte aber zur Vermeidung von unnötigen Kontakten möglichst nur im Notfall aufgesucht werden.