Hameln-Pyrmont (red). Geflügelpest wieder auf dem Vormarsch In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind seit Ende Oktober 2020 zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln bekannt. Dabei häufen sich die Ausbrüche an der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste. Im Flutsaum vor Nordfriesland wurden mehr als 11.000 verendete Tiere entdeckt. Betroffen sind vor allem wildlebende Enten und Gänse. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für Geflügelpest.  

Seit dem 4. November 2020 kam es in Deutschland auch zu einer Reihe von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelbeständen. Grund dafür könnte ein eingetragener Virus durch Wildvögel sein. In Niedersachsen wurde am 17. November 2020 im Landkreis Aurich der Ausbruch der Geflügelpest in einer nicht gewerblichen Hobbyhaltung mit Hühnern und Puten festgestellt. Seit dem 24. November 2020 ist Niedersachsen außerdem durch einen Ausbruch in Schleswig-Holstein mit Beobachtungsgebieten in den Landkreisen Cuxhaven und Stade betroffen. In vielen Teilen Niedersachsens dürfen Geflügelhalter aufgrund der aktuellen Lage Ihre Tiere nur noch in Ställen halten. „Da bisher im Landkreis Hameln-Pyrmont keine positiven Befunde bei Wildvögeln aufgetreten sind, wurde bisher keine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels erlassen. Es erfolgt aber regelmäßig eine Risikobewertung der Situation“, erklärt Dr. Maike Himmelsbach vom Landkreis Hameln-Pyrmont. Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen. „Geflügelhalter sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen ggf. zu optimieren und strikt einzuhalten. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten vermieden werden. Futter, Wasser und Einstreu sollte vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein“, betont Himmelsbach. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist als sehr gering einzuschätzen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Ansteckung allerdings bei intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel für den Menschen nicht ausgeschlossen. Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte das zuständige Veterinäramt informiert werden. Aktuelle Informationen zur aviären Influenza können auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ Das Veterinäramt des Landkreises Hameln-Pyrmont ist unter 05151/903 2514 sowie Frau Dr. Himmelsbach unter 05151/903 2522 erreichbar.