Holzminden (red). Wegen der Corona-Beschränkungen zur Eindämmung der bundesweit gestiegenen Infektionszahlen ist die Niedersächsische Corona-Verordnung auch für Drückjagden auf Schalenwild angepasst worden. Um eine solche Jagd zur Erfüllung der Abschlussplanung und zur Reduzierung der Schalenwildbestände im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nachkommen zu können, muss sie erst bei der Kreisverwaltung für eine Zulassung angemeldet werden.
Da die Jagd- und Waffenbehörde derzeit krankheitsbedingt aber nicht besetzt ist, kann eine solche Anmeldung über ein auszufüllendes Formular auf der Homepage des Landkreises erfolgen unter dem Menüpunkt Ordnung erfolgen. Das Justiziariat wird dann zeitnah eine entsprechende Erlaubnis erteilen, wenn das mit einzureichende Hygienekonzept ausreichend ist.