Holzminden (red). Wegen der seit dem 02. November gültigen Corona-Schutzbestimmungen hat der Landkreis Holzminden die Neuverordnung für das Landschaftsschutzgebebiet „Sollingvorland-Wesertal“ nun auch auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.
So haben Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Wochen eine zusätzliche Möglichkeit, den Verordnungstext und die dazugehörigen Karten über den Downloadbereich - www.landkreis-holzminden.de/portal/seiten/beteiligung-landschaftsschutzgebiet-sollingvorland-wesertal-900000516-25600.html?rubrik=900000003 - einzusehen.
Die Unterlagen können trotzdem wie angekündigt auch weiterhin bei den beteiligten Kommunen, beim Forstamt Neuhaus und bei der Unteren Naturschutzbehörde während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Auslegungsfrist wurde zudem um eine Woche, bis zum 07. Dezember 2020 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der Verordnung schriftlich vorbringen.
Der Verordnungsentwurf ist zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den folgenden Behörden einsehbar:
- Samtgemeinde Bodenwerder-Polle: Verwaltungsstandorte Bodenwerder und Polle
- Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf: Verwaltungsstandorte Stadtoldendorf und Eschershausen
- Samtgemeinde Bevern
- Landkreis Holzminden: Untere Naturschutzbehörde, Hinter den Höfen 1 und ab 03.11.20 auch auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Beteiligungs-verfahren“
- Forstamt Neuhaus
Für die Beantwortung allgemeiner Fragen zur Schutzgebietsverordnung steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises unter