Hannover (red). „Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität. Stand heute kommen wir mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu der klaren Einschätzung, dass das Schuljahr 2020/2021 im eingeschränkten Regelbetrieb startet. Im Endeffekt bedeutet dies, dass wir die ‚Schule wie immer‘ starten, allerdings mit ein paar Sonderregelungen bedingt durch das Coronavirus. Darauf sollten alle ihre Planungen ausrichten. Gleichwohl müssen die Beteiligten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Daher legen wir neben dem Regelbetrieb auch weitere Handlungsoptionen vor für den Fall der Fälle“, erklärte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag. Damit erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten rund acht Wochen vor Schulbeginn Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit.

Der Bildungsminister hat hierzu umfangreiche Handreichungen für die allgemein- und die berufsbildenden Schulen vorgestellt, die Planungs- und Handlungssicherheit für das kommende Schuljahr 2020/2021 geben sollen. Die Leitfäden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allgemein- und berufsbildenden Schulen und legen den Fokus auf die Durchführung eines schulischen Regelbetriebs unter Corona-Bedingungen („Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“). Zudem werden die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“) und C („Quarantäne und Shutdown“) erläutert, für den Fall sich verschlechternder Infektionslagen. Wichtig ist, dass die Schulen in der Lage sind, schnell zwischen den verschiedenen Szenarien wechseln zu können.

Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien sehr wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Tonne: „Dieses Szenario ist sehr nah an Schule, so wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen und mit dessen Umsetzung ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch rechne. Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweiligen Schuljahrganges eine feste Kohorte. Aufgrund der sehr niedrigen Infektionszahlen ist dieser Schritt verantwortbar.“ 

Das Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, allerdings kann dieser unter Umständen nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden. Dafür erweitern wir das Kohortenprinzip, dies bedeutet, dort können dann an den jeweiligen Angeboten Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen teilnehmen. 

Die Erteilung des Pflichtunterrichtes hat dabei höchste Priorität. Erst wenn die Pflichtstundentafeln abgesichert sind, sollten Lehrkräfte für Arbeitsgemeinschaften und die Ganztagsangebote eingeplant werden. Sollte es aufgrund des Ausfalls von Lehrkräften im Präsenzunterricht zudem notwendig sein, kann es in den Schuljahrgängen 7-13 des Sekundarbereichs zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen, dies an maximal einem Tag in der Woche. In den Schuljahrgängen 1-6 soll das Lernen zu Hause vermieden werden. Die Verlässlichkeit der Grundschulen ist sicherzustellen.

Szenario B: Schule im Wechselmodell

Sollte sich die Infektionslage verschlechtern und sich eine landesweite Verschärfung ergeben, dann wird – ggf. auch im bereits laufenden Schuljahr – auf das Szenario B, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht, zurückgegriffen. Dies entspricht der Vorgehensweise in den vergangenen Monaten.

In diesem Fall würden maximal 16 Personen im Präsenzunterricht sein, der Mindestabstand von 1,5 Metern würde gelten, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden. Eine Durchmischung wäre nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen würde reaktiviert. Als Ableitung aus den Erfahrungen des zu Ende gehenden Schulhalbjahres, würden das Lernen zu Hause intensiver begleitet und eine häufigere Präsenz von benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Schule durch Auslastung der maximalen Lerngruppengrößen ermöglicht. Zu den Bereichen Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien, Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Feedback und Leistungsbewertung stehen in dem Leitfaden Ergänzungen bereit und geben den Schulen eine Handreichung mit weiteren Hinweisen zum Distanzlernen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot deutlich ausgebaut – rund 160 Fortbildungen werden bis zum Herbst rund um das Themenfeld Digitales Lernen, Distanzlernen, Medienbildung stattfinden.

Für den Bereich der Berufsbildenden Schulen wird auch für den Regelbetrieb ein fester Anteil an Distanzlernen verpflichtend vorgesehen. In den Planungen der BBS werden 10 – 15% Distanzunterricht berücksichtigt. „Die Rückmeldungen der Berufsbildenden Schulen aus diesem ‚Corona-Halbjahr‘ haben gezeigt, dass das Distanzlernen hier sehr gut funktioniert hat. Für viele BBS hat sich die Zwangslage als Innovationstreiber erwiesen. Wir sehen hier viel Potenzial für die Zukunft, das wir fördern möchten, auch völlig unabhängig von einer Pandemie“, so Tonne. Das Distanzlernen könne ein weiterer Baustein sein, um insbesondere die BBS in den Regionen zu stärken und Ausbildungsgänge attraktiv zu halten. 

Szenario C Quarantäne und Shutdown: 

Bei (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern. Bei Schulschließungen muss eine Notbetreuung angeboten werden. „Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen dafür, dass flächendeckende Schulschließungen in Niedersachsen notwendig sein könnten. Dafür haben wir die Lage zu gut in den Griff bekommen. Allerdings haben wir die lokal heftigen Infektionsgeschehen vor Augen, die sich auch negativ auf den Schulbetrieb auswirken können. Daher lassen sich gesundheitsamtlich verfügte Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen realistischer Weise nicht ausschließen. Jeweils vier Wochen und zwei Wochen vor dem Schulstart setzen wir uns mit dem Landesgesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium zusammen und betrachten das landesweite Infektionsgeschehen“, betont der Kultusminister. Abschließend dankt Minister Tonne allen Beteiligten für das große Engagement während des 2. Schulhalbjahres und blickt optimistisch auf das neue Schuljahr: „Alle an Schule Beteiligten haben die Herausforderungen angenommen und dabei geholfen, dass wir die Krise bisher gut bewältigt haben. Das gilt auch für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler. Dafür bedanke ich mich! Wir werden in Niedersachsen diesen gemeinsamen Weg weitergehen. So können wir auch im neuen Schuljahr 2020/2021 schulische Bildung und Gesundheitsschutz gut miteinander zusammenbringen.“