Bodenwerder (red). 145 Seiten sind es geworden, darin enthalten auch eine große Anzahl von Nebenbestimmungen und Vorbehalten, die es im Zuge der weiteren Maßnahmen zu berücksichtigen gilt. Aber der Planfeststellungsbeschluss für die Hangsicherungsmaßnahmen am Mühlenberg bei Steinmühle steht, er kann in Kürze im Rahmen einer vierzehntägigen Auslegung von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr können damit die nächsten Schritte eingeleitet werden.
Landrat Michael Schünemann zeigt sich beim Unterschriftstermin über den Abschluss des Verfahrens erfreut. „Ich bin froh, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss ein weiterer Meilenstein gesetzt werden kann“, sagte Schünemann. „Sowohl die Planfeststellungbehörde als auch die Untere Naturschutzbehörde haben sehr gute Arbeit geleistet. Beide Seiten - die Landesbehörde und der Landkreis - haben erhebliches Geld in die Hand genommen, um sich von Experten durch das rechtlich sehr komplexe Verfahren begleiten zu lassen.“ Die Landesbehörde könne nun unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen und Vorbehalte zügig loslegen. Er sei optimistisch, so der Landrat, dass weiter mit Hochdruck an der Wiedereröffnung gearbeitet werde.
Dass das nach Abschluss der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungunterlagen seit September 2019 bis heute auch der Fall gewesen ist, ist in der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln. Notwendige Verfahrensschritte, wie beispielsweise die Bereitstellung von umfangreichen Gutachten,geschehen eben nicht im Hang oberhalb der Bundesstraße, sondern am Schreibtisch. 35 Aktenordner haben sich seitdem in der Planfeststellungsbehörde angesammelt. Sie alle dienen der ordnungsgemäßen, fachlich richtigen und gesetzlich vorgeschriebenen Abwicklung des Verfahrens.
Die Stellungnahmen aller Einwender waren der Landesbehörde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung am 17.09.2019 zugeleitet worden. Eine entscheidende Rolle spielten dabei die naturschutzrechtlichen Fragen, weil das Gebiet um den Mühlenberg sowohl national als auch nach EU-Recht einen besonderen Schutz genießt. Naturschutzorganisationen hatten aus diesem Grund umfangreiche Stellungnahmen verfasst, die in ihren Aussagen nahezu deckungsgleich waren. Ende Januar 2020 legte die Landesbehörde daraufhin ihre Gegenäußerung vor, ein in dem Verfahren übliches Vorgehen. Während des mündlichen Erörterungstermins rund einen Monat später hatten alle beteiligten Planer und Einwender noch einmal Gelegenheit, Missverständnisse oder Unklarheiten auszuräumen.
Für die Landesbehörde galt es, die Unterlagen zu überarbeiten, die alle strengen gesetzlichen Vorgaben und Normen entsprechen müssen. Denn immerhin schon kleine Formfehler gefährden die Rechtssicherheit des Verfahrens. Nachdem die Landesbehörde Ende Mai alle korrigierten und ergänzenden Planfestellungsunterlagen in siebenfacher Ausfertigung dem Landkreis vorgelegt hat, konnte der Planfeststellungsbeschluss schließlich am 08.06.2020 erlassen werden. Noch zum zweiten Jahrestag der Straßenschließung am 18. Mai hatte Markus Brockmann, Leiter der Hamelner Landesbehörde, dem NDR zu Protokoll gegeben, dass das Planfeststellungsverfahren trotz des langen bisher vergangenen Zeitraumes sehr schnell vorangeschritten sei. „Das ist in der Tat so“, bestätigt Michael Schünemann, „wir haben nicht mehr als die bei solchen Verfahren übliche Zeit gebraucht“, so der Landrat, „und dass trotz einer sehr komplexen Rechtslage.“
Der Landrat hat sich auch noch einmal in einer Videobotschaft an die Einwohner des Landkreises gewandt. den Link dazu finden Sie hier: B83 Straßenperrung Planfeststellungsbeschluss
Foto: Landkreis Holzminden