Landkreis Holzminden (red). Werdende Eltern mögen sich in den letzten Monaten doppelt benachteiligt gefühlt haben. Denn hat vielen von ihnen in den vergangenen Monaten die Pandemie nicht nur den Job geraubt und sie zu Kurzarbeit gezwungen, so droht im Nachhinein auch noch die Benachteiligung beim Elterngeld, weil das anhand des Verdienstes aus den vorangegangenen Monaten berechnet wird. Das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie heilt dies Problem.
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder nur wenig arbeiten wollen. Der Staat hatte das bisher mit mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat gefördert, allerdings in Abhängigkeit vom Brutto-Gehalt, das vor der Geburt des Kindes verdient wurde. Wenn beide Elternteile das Kind betreuen, wird das Elterngeld sogar bis zu 14 Monate lang gezahlt.
Doch mit der durch die Pandemie verursachte Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit würden sich die Bezüge für Eltern erheblich verschlechtern. Der Bundestag hat deshalb heute beschlossen, dass diese Veränderungen den Anspruch auf das Elterngeld nicht schmälern sollen. Die Bezieher sollen vor negativen Auswirkungen der Corona-Krise geschützt werden. Wer wegen der Pandemie geringere Einkünfte hat oder Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezieht, dem werden diese entsprechenden Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des Elterngeldes bis zum Jahresende nicht angerechnet. Das Elterngeld verringert sich also nicht, weil Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden mussten.
Konkret heißt das: Wurde in der Vergangenheit das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt für eine Berechnung herangezogen, so werden nun Monate ausgeklammert, in denen ein Elternteil durch die Pandemie weniger Einkommen hatte.
Auch den Partnerschaftsbonus gibt es weiterhin. Von ihm profitieren Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes schon Elterngeld bezogen haben und nun beide Elternteile in Teilzeit arbeiten wollen. Für die Berechnung gilt aufgrund der Pandemie, dass auch mehr oder weniger gearbeitet werden kann als ursprünglich geplant.
Überdies sieht das neue Gesetz vor, dass Eltern aus systemrelevanten Berufen ihre Elternzeit auch nach dem 14. Lebensmonat nehmen können. Als spätester Zeitpunkt ist Juni 2021 angesetzt. Als systemrelevant werden im Gesetzentwurf all jene Berufe definiert, die Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem, bei der Polizei, dem Bildungs- und Betreuungswesen, im Transport- und Personenverkehr, in der Versorgung mit Energie, Wasser, und Lebensmitteln sowie Dienstleistungen des täglichen Lebens beinhalten.
Schwer zu verstehen? Wirft das neue Gesetz etwa weitere Fragen auf? Nähere Auskünfte gibt die Elterngeldstelle des Landkreises Holzminden gern unter der Telefonnummer 0 55 31 707-322 oder per E-Mail über