Delligsen (red). Nach der aktuell geltenden Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die private Betreuung von bis zu fünf Kindern in Privathaushalten zulässig. Die betreuten Kinder dürfen insgesamt aus höchstens drei unterschiedlichen Haushalten stammen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Durch diese Maßnahme soll insbesondere den Familien geholfen werden, deren Kinder nicht an der Notbetreuung der Kitas oder Schulen teilnehmen können.
Für Fragen steht Ihnen die Verwaltung des Fleckens Delligsen unter der E-Mail-Adresse
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.delligsen.de/Coronavirus unter „Hilfe für Familien“