Holzminden (red). Bezugnehmend auf die durch das Sozialministerium vorgenommenen Änderungen der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, begrüße man die Lockerung des Besuchsverbotes in Krankenhäusern, heißt es vonseiten des Krankenhauses Holzminden.

So wurde in der Krisenstabsitzung des Krankenhauses vom 19. Mai beschlossen, dass Patientinnen und Patienten unter Einhaltung bestimmter Besuchsregeln wieder besucht werden können. Die Besuchszeit begrenzt sich auf eine Stunde täglich in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr. Pro Patient ist eine Person zugelassen.

Unter Beachtung festgelegter Besuchs- und Hygieneregeln hat jeder Besucher einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und eine Händedesinfektion vorzunehmen. Weiterhin werden die Kontaktdaten aller Besucher durch die Mitarbeitenden im Eingangsbereich aufgenommen, um bei einem möglichen COVID-Aufkommen die Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten zu können. Hierfür werden auch der Beginn sowie die Endzeit des Besuches durch den Besucher dokumentiert. In der Folge wird das Pflegepersonal der entsprechenden Station über den Besuch des Patienten informiert.

Für einzelne Bereiche gelten im Übrigen weitergehende Ausnahmeregelungen. So sind z.B. Besuche durch werdende Väter/Partner, durch Väter/Partner von Neugeborenen jederzeit gestattet. Auch dürfen werdende Väter/Partner oder eine andere Begleitperson zur Geburt mit in den Kreißsaal. In bestimmten Fällen sind darüber hinaus Sonderregelungen zugelassen. „Nach wochenlanger Ausnahmesituation begrüße ich es schrittweise eine Normalisierung herbeiführen zu können und den Genesungsprozess der Patienten auch auf diesem Wege zu unterstützen", betont Geschäftsführer Bernd Henkemeier.

„Wir möchten Sie trotz alledem um Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen bitten, da unser vorderstes Ziel ist, Patienten und Mitarbeiter zu schützen. Über Art und Dauer der aktuellen Besuchsbeschränkungen kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Sofern Änderungen/Neuerungen eintreten, werden wir diese situativ vornehmen und gesondert informieren", heißt es abschließend.