Holzminden (red). Am nächsten Montag wird die Kreisverwaltung wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Dafür sollten einige Regeln eingehalten werden, um einen größtmöglichen Schutz sowohl für alle Besucher als auch für die Mitarbeitenden des Landkreises Holzminden zu gewährleisten. Für einige Bereiche wie das Nebengebäude in der Böntalstraße und das Straßenverkehrsamt gelten überdies weiterhin noch Sonderregelungen.
Generell sollte von allen Kunden vorab geprüft werden, ob ein Besuch der Verwaltung wirklich nötig ist. Denn vieles lässt sich auch per Post oder einfach per E-Mail erledigen. Sinnvoll und notwendig bleibt auch der vorherige Griff zum Telefonhörer. Denn viele Mitarbeitende der Kreisverwaltung arbeiten wegen der gebotenen Abstandsregeln im Homeoffice und sind deshalb nicht immer anwesend. Geöffnet für den Kundenverkehr wird bis auf weiteres ausschließlich der Haupteingang in der Bürgermeister-Schrader-Straße. Dort werden dann auch zwei Mitarbeitende bereitstehen, um alles rund um den geplanten Termin abzuklären und die Besucher entsprechend weiterzuleiten. Auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird dort kontrolliert, denn wie im Einzelhandel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch ist in den Gebäuden des Landkreises ein solcher zwingend erforderlich.
Ausnahmen in Bezug auf die Öffnung gibt es jedoch noch für die Zulassungsbehörde sowie im Sozial- und Gesundheitsamt. Bis auf weiteres bleibt das Straßenverkehrsamt nur für Online-Termine geöffnet. Hintergrund ist der, dass es im Normalbetrieb in der Vergangenheit immer wieder zu Menschenansammlungen gekommen ist. Speziell zu Beginn der Öffnungszeiten stehen viele Kunden ohne Termin gleichzeitig an, um an der Ticketmaschine ein Ticket zu ziehen. Der Wartebereich der Zulassungsbehörde ist darüber hinaus zu klein, um das Mindestabstandgebot wirklich effizient bei einer größeren Anzahl anwesender Personen einhalten zu können. Auch die Eingangstür im Haus des Gesundheitsamtes in der Böntalstraße wird in nächster Zeit noch weiter verschlossen bleiben. Kunden des Sozialamtes müssen mit ihrer Sachbearbeitung einen Termin absprechen und zum vereinbarten Zeitpunkt klingeln. Ihnen wird dann von den Mitarbeitenden persönlich geöffnet. Auch hier sollte der Mund- und Nasenschutz nicht vergessen werden. Und auch im Gesundheitsamt selbst werden Besucher weiter nur nach festen Terminabsprachen mit entsprechender Abholung an der Tür hereingelassen.