Niedersachsen (red). Mit der Reform des Ladenöffnungsgesetzes im Frühsommer dieses Jahres wurden auch die Ladenöffnungszeiten für den 31.12. neu geregelt. Am Silvestertag darf nun nur noch bis 14 Uhr geöffnet und verkauft werden, wie es auch am 24.12. zulässig ist. Sozialministerin Carola Reimann erklärt dazu: „Damit schützen wir die Beschäftigten im Handel vor ausufernder Arbeitsbelastung im Vorfeld der Silvesterfeierlichkeiten auf der Basis einer verlässlichen Rechtsgrundlage. Die neue Regelung dient aber auch im Sinne der Kundinnen und Kunden dazu, die Öffnungszeiten im Handel zu vereinheitlichen.“ Ausgenommen von der Regelung sind lediglich:

  • Apotheken
  • Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs
  • Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie von Bekleidungsartikeln und Schmuck