Holzminden (red). Zum 1. Januar 2020 ändert sich der gesetzliche Rahmen für die Eingliederungshilfe. Sie wird dann  aus  der Sozialhilfe in das Rehabilitations- und Teilhaberecht überführt. Alle Vorgänge sollen dann konsequent personenbezogen behandelt und nicht mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen unterschieden werden. Für den Bereich der Eingliederungshilfe im Landkreis Holzminden bedeutet das eine grundlegende Umstrukturierung der Fallsystematik, die auch umfassende EDV-technische Umstellungen zur Folge hat. Damit das alles bis zum 01.Januar reibungslos umgesetzt werden kann, ist das Team der Eingliederungshilfe in der Zeit von Montag, dem 02.12.2019 bis Dienstag, dem 10.12.2019 nur eingeschränkt zu erreichen. Der telefonische Service steht während dieses Zeitraums nicht zur Verfügung. Unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Fax-Nummer 0 55 31 – 70 76 300 werden jedoch auch weiter alle Fragen beantwortet oder entsprechende Anträge bearbeitet.Die Eingliederungshilfe des Landkreises bitte für diese Einschränkung um Verständnis.