Stadtoldendorf/Hildesheim (red). Vor dem Landgericht Hildesheim verantworten muss sich ab dem 2. Oktober ein 44-jähriger Mann. Nach der Anklageschrift soll es am 2. Juni 2018 auf dem Schützenfest in Stadtoldendorf zunächst eine Auseinandersetzung zwischen der Ehefrau des Angeklagten und einer anderen Frau gegeben haben, in die ein später geschädigter Zeuge schlichtend eingreifen wollte. Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit einer unbekannt gebliebenen Person diesen Mann sodann attackiert zu haben. Hierbei soll er den Zeugen am Hals gepackt und versucht haben, ihm den Kopf zu verdrehen, worauf es zu wechselseitigen Faustschlägen zwischen den Personen gekommen sein soll. Dabei soll sich auch der unbekannte Begleiter des Angeklagten mit Schlägen und einem Tritt in den Rücken beteiligt haben.
Der Angeklagte soll den Zeugen dann schließlich mit einem Faustschlag niedergestreckt haben. Anschließend soll der Angeklagte dem reglos auf dem Boden liegenden Zeugen mit seinen beschuhten Füßen mehrmals mit voller Wucht gegen den Kopf getreten und dabei tödliche Verletzungen des Mannes in Kauf genommen haben. Eine weitere Zeugin, die Angst um den Geschädigten gehabt habe, habe sich nun zu dessen Schutz über seinen Oberkörper und Kopf gelegt. Der Angeklagte soll nun gleichwohl weiter zugetreten und die Zeugin dadurch mehrfach seitlich im Bereich des Oberkörpers mit heftigen Tritten getroffen haben. Der Angeklagte soll schließlich erst nach Eintreffen des Sicherheitsdienstes von weiteren Einwirkungen abgesehen haben. Während die Zeugin Prellungen an den Rippend davongetragen haben soll, soll der Zeuge neben diversen Prellungen und Schürfwunden unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Fingerfraktur erlitten haben