Landkreis Holzminden (red). Bereits Ende Juni hatte der Landkreis Holzminden in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass für die Erstattung angemessener Wohnkosten an hilfebedürftige Menschen nach derzeitiger Rechtssprechung ein neues sogenanntes „schlüssiges Konzept“ vorliegen muss. Ein solches hat der Landkreis in Auftrag gegeben, das beauftragte Unternehmen ermittelt dafür bei den Vermietern die momentanen Mietwerte. Alle Vermieter haben bis zum 31.08.2019 noch Gelegenheit, die Mietwerterhebung im Landkreis Holzminden aktiv zu unterstützen und dazu einen anonymisierten Fragebogen ausgefüllt an das mit der Erstellung des Konzeptes beauftragte Hamburger Forschungsinstitut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH zurückzuschicken.
Entsprechende Anschreiben sind seit Mitte Juli versandt worden, allen Vermietern müsste der Fragebogen der Erhebung mittlerweile zugegangen sein. Das Forschungsinstitut F+B und der Landkreis Holzminden streben nach wie vor an, eine möglichst umfassende und feingliedrige Übersicht über das Mietpreisniveau in den unterschiedlichen Gemeinden des Landkreises zu bekommen. „Deshalb möchte ich nochmals die Bitte an alle Vermieter richten, ihre ausgefüllten Fragebögen bis zum 31.08.2019 an das Forschungsinstitut F+B zurückzugeben und so eine Mietpreiserhebung zu unterstützen“, erklärt Josef Krekeler, Bereichsleiter beim Landkreis für Allgemeine soziale Leistungen. Bei allgemeinen Rückfragen können sich die Vermieterinnen und Vermieter direkt an die Kreisverwaltung Holzminden, Bereich Allgemeine soziale Leistungen, Tel. 0 55 31 / 707 - 304 wenden. Bei inhaltlichen Rückfragen stehen die Mitarbeiter von F+B telefonisch unter 0 40 / 28 08 10-0 zur Verfügung.