Landkreis Holzminden (red). Die Kulturstiftung des Landkreises Holzminden hat ihren Förderhorizont ausgeweitet. Aufgrund eines insgesamt höher verfügbaren Budgets sollen neben der Förderung einzelner Projekte in Zukunft auch Kulturträger über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden. Bis zum 15. August können noch Anträge von Vereinen oder kulturellen Institutionen eingereicht werden.
Die erste Förderperiode beginnt im Januar 2020, bis Oktober soll die Entscheidung, wer gefördert wird, gefallen sein. Das Kuratorium der Stiftung möchte den im Kreis ansässigen Kulturträgern mit dem neuen Modell längerfristige Planungssicherheit verschaffen. Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein kultureller Mehrwert geschaffen wird. Die Unterstützung soll also nicht der Bestandspflege wie etwa in Form der Anschaffung einer Musikanlage oder der Renovierung eines Aufführungsraumes dienen, sondern tatsächlich eine Bereicherung des kulturellen Lebens bedeuten. Die geförderten gemeinnützigen Kulturträger müssen sich allerdings entscheiden: entweder eine einzelne Projekt- oder die langfristige institutionelle Förderung. Beides zusammen geht nicht.
Wer noch einen Antrag bei der Kulturstiftung auf institutionelle Förderung stellen möchte, kann dies formlos tun. Der Kulturträger sollte natürlich aus dem Landkreis Holzminden kommen und aussagekräftig beschrieben werden. Und auch eine Begründung für den Förderantrag sollte nicht fehlen. Weitere Erläuterungen der Förderkriterien und entsprechende Vordrucke zum Ausfüllen sind unter der Internetadresse des Landkreises Holzminden zu finden (https://www.landkreis-holzminden.de/unsere-partner/kulturstiftung unter dem Menüpunkt: Antragstellung Institutionelle Förderung). Für Fragen steht die Geschäftsstelle der Kulturstiftung unter der der Telefonnummer 0 55 31 – 707 114 oder die Kulturreferentin des Landkreises, Dr. Katja Drews, unter der Telefonnummer 0 55 31 - 994 017 zur Verfügung. Schriftlicher Kontakt ist über die E-Mail-Adresse
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