Landkreis Holzminden (red). Der Sommer in diesem Jahr ist zwar etwas feuchter, aber die Pflanzen im Garten brauchen trotzdem viel Wasser. Eine Bewässerung aus öffentlichen Teichen, Seen oder Bächen ist jedoch nur bedingt erlaubt. Wasser darf aus jedem oberirdischen Gewässer auch mit Handgefäßen wie etwa Gießkannen oder Eimern nur dann geschöpft werden, wenn die Rechte anderer damit nicht verletzt werden. Darauf macht die Untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden noch einmal vorsorglich aufmerksam.
Gar nicht erlaubt ist das Stauen oder Abpumpen von Gewässern ohne vorherige wasserrechtliche Genehmigung. Wer ohne die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde Wasser in größeren Stil umleitet oder entnimmt, kann nach dem Wasserhaushaltsgesetz sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheit ist es besonders wichtig, dass auch in Fließgewässern ausreichende Wassermengen vorhanden bleiben, um ökologische Schäden zu vermeiden. In den Sommermonaten sollte daher auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern möglichst ganz verzichtet werden. Bei Rückfragen ist die Untere Wasserbehörde gern unter der Telefonnummer 0 55 31/ 707-715 und über die E-Mail: