Bodenwerder-Polle (red). Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Mai eingereichten Unterlagen wurden von der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Holzminden gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft. Im nächsten Schritt ist nun eine umfassende Anhörung eingeleitet worden. Dazu hat der Landkreis Kopien der von der Landesbehörde abgegebenen Planunterlagen an die Gemeinden Brevörde und Pegestorf zur Auslegung weitergeleitet. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch an die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle geschickt worden, weil diese noch zusätzlich in Bodenwerder und Polle auslegt.
Die Planunterlagen liegen ab dem 2. Juli 2019 für mindestens einen Monat zur allgemeinen Einsicht aus und können dort von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten der jeweiligen Kommunen angeschaut werden. Die Unterlagen wurden des Weiteren aber auch an sämtliche Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Maßnahme betroffen sein könnte, mit der Aufforderung zur Stellungnahme verschickt. Die Planfeststellungsunterlagen werden im Rahmen der Auslegung auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle - www.muenchhausenland.de - veröffentlicht. Zusätzlich stehen sie auch im niedersächsischen UVP-Portal - www.uvp.niedersachsen.de - zur Verfügung.