Kreis Holzminden (r). Die Kulturstiftung des Landkreises Holzminden weitet ihren Förderhorizont aus. Künftig sollen Kulturträger auch über einen längeren Zeitraum gefördert werden. Möglich macht das eine vor drei Jahren vorgenommene Vermögensumstrukturierung, die der Stiftung mittlerweile jährlich ein höheres Förderbudget beschert. Neben der weiter laufenden Einzelprojektförderung können auch jene kulturellen Institutionen über einen längeren Zeitraum gefördert werden, die mit den Fördermitteln nachweislich einen kulturellen Mehrwert schaffen. Die Entscheidungen zur ersten Förderperiode sollen jedoch schon Mitte Oktober fallen. Eile für die bis Mitte August abzugebenden Anträge ist deshalb geboten.
Jeweils über drei Jahre soll die Strukturförderung für Vereine und Kulturprojekte künftig laufen, so lautet der Beschluss des Kuratoriums. Die erste, im Januar 2020 startende Periode endet dann Ende Dezember 2022. Wichtig dabei ist, dass die neue Art der Förderung nicht zulasten der bisherigen Projektunterstützung geht. Wer allerdings als Kulturträger in den Genuss einer Strukturförderung kommt, bleibt bei der Projektförderung in jedem Fall außen vor.
Was aber sind genau die Voraussetzungen für eine solche Strukturförderung? Kuratorium und Geschäftsstelle setzen dafür ein paar wesentliche Bewertungskriterien an. Grundsätzlich sollte die geförderte kulturelle Institution natürlich aus dem Landkreis Holzminden kommen, gemeinnützig sein und deshalb auch keinen finanziellen Gewinn anstreben. Darüber hinaus sollte die Förderung nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets ausmachen und schließlich werden auch keine baulichen Maßnahmen oder die Anschaffungen von Materialien wie etwa Musikinstrumenten oder Vereinskleidung unterstützt.
Stattdessen soll mit einer solchen Förderung ein Mehr an Kulturangebot geschaffen werden. „Mehr bedeutet dabei aber nicht nur Quantität, sondern kann auch Qualität meinen“, präzisiert Dr. Jutta Klüber-Süßle, die als Landkreis-Bereichsleiterin Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung auch die Geschicke in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung mit steuert. Dabei solle die Attraktivität des kulturellen Angebotes nachhaltig gesteigert, die Vielfalt verschiedener kultureller Aktivitäten gesteigert und bestenfalls eben auch jene erreicht werden, die mit dem bereits bestehenden Angeboten bisher noch nicht angesprochen wurden.
Was einerseits vielleicht ein wenig anspruchsvoll wirken mag, birgt für die am Ende Geförderten jedoch auch einen immensen Vorteil. „Für die entsprechenden Kulturträger stellt diese neue Form der Förderung auch eine Erleichterung dar“, erklärt Dr. Katja Drews, die als Kulturreferentin des Landkreises die eingehenden Anträge prüfen wird. Denn schließlich bedeute eine längerfristige Unterstützung Planungssicherheit und Arbeitsverringerung, weil nicht jedes Jahr neu erklärt werden müsse, was genau man innerhalb der Förderperiode gerade vorhabe.
Für den Antrag reichen ein formloses Schriftstück, in dem der Grund für die beantragte Förderung dargelegt wird und der vertretene Kulturträger genauer beschrieben ist sowie statistische Angaben zum Antragsteller. Ausführliche Erläuterungen der Förderkriterien ebenso wie alle weiteren Dokumente sind unter der Internetadresse des Landkreises Holzminden zu finden (https://www.landkreis-holzminden.de/unsere-partner/kulturstiftung unter dem Menüpunkt: Antragstellung Institutionelle Förderung). Für Fragen stehen Ihnen die Kulturreferentin des Landkreises Frau Dr. Katja Drews unter der Telefonnummer 0 55 31 - 994 017 oder per E-Mail unter
Foto: Symbolbild