Kreis Holzminden (r). Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in der letzten Woche, genauer: am 09.05.2019, Unterlagen zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens beim Landkreis eingereicht. Diese Unterlagen werden mittlerweile gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft. Der Landkreis wird das Verfahren zügig nach den gesetzlichen Vorschriften weiter vorantreiben.
In Kürze wird dann das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung begonnen. Innerhalb der nächsten vier Wochen nach Zugang des vollständigen Plans wird der Landkreis als Anhörungsbehörde sämtliche Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird (Fachbehörden, Gemeinden, Versorgungsunternehmen, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen usw.), zur Stellungnahme auffordern.
Darüber hinaus veranlasst der Landkreis, dass der Plan in jenen Gemeinden, auf die sich das Vorhaben auswirkt, ordnungsgemäß ausgelegt wird und darauf auch öffentlich hingewiesen wird. Die Frist für eine Auslegung liegt bei vier Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums und noch einmal zwei Wochen darüber hinaus kann jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, Einwendungen erheben.
Alle vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen werden im Anschluss dann vom Landkreis an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln zur Gegenäußerung und Bewertung übermittelt.
Auf unserer Internetseite www.landkreis-holzminden.de unter dem Menüpunkt „Unser Landkreis“ haben wir alle wichtigen Informationen und Links zu dem Thema „B 83 –Sperrung“ zusammengefasst.
Foto: Symbolbild